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    OGH erklärt Preiserhöhung des Verbund 2023 für ungültig

    Die Preiserhöhung des börsennotierten Stromanbieters Verbund, die am 1. März 2023 in Kraft trat, hat laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) keine rechtliche Grundlage. Das Urteil resultiert aus einem Prozess, den Peter Kolba, der frühere Chef des Verbraucherschutzverbands (VSV), angestoßen hatte. Der VSV hat in einer Pressemitteilung angekündigt, Rückzahlungen vom Verbund zu verlangen und gegebenenfalls eine Sammelklage einzureichen. Der Verbund stützte seine Preiserhöhung auf einen im Januar 2022 eingeführten Paragrafen des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG), der seiner Meinung nach ein gesetzliches Preisänderungsrecht für Stromanbieter geschaffen hätte. Der VSV hingegen argumentiert, dass dieser Gesetzestext nicht das Recht zur einseitigen Tarifanpassung für bestehende Verträge erlaube. Der OGH bestätigte diese Auffassung…

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