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OGH erklärt Preiserhöhung des Verbund 2023 für ungültig

Die Preiserhöhung des börsennotierten Stromanbieters Verbund, die am 1. März 2023 in Kraft trat, hat laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) keine rechtliche Grundlage. Das Urteil resultiert aus einem Prozess, den Peter Kolba, der frühere Chef des Verbraucherschutzverbands (VSV), angestoßen hatte. Der VSV hat in einer Pressemitteilung angekündigt, Rückzahlungen vom Verbund zu verlangen und gegebenenfalls eine Sammelklage einzureichen.

Der Verbund stützte seine Preiserhöhung auf einen im Januar 2022 eingeführten Paragrafen des Elektrizitätswirtschafts- und Organisationsgesetzes (ElWOG), der seiner Meinung nach ein gesetzliches Preisänderungsrecht für Stromanbieter geschaffen hätte. Der VSV hingegen argumentiert, dass dieser Gesetzestext nicht das Recht zur einseitigen Tarifanpassung für bestehende Verträge erlaube. Der OGH bestätigte diese Auffassung und stellte fest, dass für eine Preisänderung eine entsprechende Vereinbarung, etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), notwendig sei. Die AGB des Verbundes seien jedoch nicht geeignet, um eine derartige einseitige Preisänderung zu legitimieren.

Geplante Gespräche und mögliche Klagen

Die Obfrau des VSV, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, erklärte, dass der Verband nun Gespräche mit dem Verbund anstrebt, um über Rückerstattungen zu verhandeln. Laut Holzinger-Vogtenhuber seien die bisher vorgenommenen pauschalen Rückerstattungen des Unternehmens als unzureichend zu bewerten. Der VSV hat bereits eine Unterlassungsklage eingereicht, um zukünftige ähnliche Preiserhöhungen zu verhindern. Sollte es zu keiner Einigung mit dem Verbund kommen, plant der Verband die Einbringung einer „Abhilfeklage“.

In einer Stellungnahme bestätigte der Verbund den Erhalt des Urteils und kündigte an, die nächsten Schritte zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf die Unterlassungsklage des VSV. Zudem verwies das Unternehmen auf eine Vereinbarung mit der Arbeiterkammer Oberösterreich, die betroffenen Kunden von der Preiserhöhung einmalige Zahlungen zwischen 20 und 85 Euro zugesichert hat, abhängig von ihrem Verbrauch.

Der Verlauf der Gespräche zwischen dem VSV und dem Verbund könnte weitreichende Auswirkungen auf zukünftige Preisanpassungen im Stromsektor haben und möglicherweise auch andere Anbieter betreffen.

Quelle: https://orf.at/stories/3392750/

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